Das neue Schweizer Datenschutzgesetz (nDSG) tritt am 1. September 2023 in Kraft und ersetzt damit das bestehende Datenschutzgesetz aus dem Jahr 1992. Das nDSG ist an die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) angepasst und soll den Schutz von Personendaten in der Schweiz verbessern.
Mit dem überarbeiteten Datenschutzgesetz gelten für Unternehmen strengere Regeln bei der Bearbeitung von Personendaten. Daher sollten alle Unternehmen ihre Datenschutzrichtlinien und -erklärungen spätestens bis zum Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes anpassen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Zukünftige Änderungen oder Ergänzungen des Datenschutzgesetzes sind möglich.
Hat ein Unternehmen die Datenschutzrichtlinien und -erklärungen nicht bis zum 1. September 2023 angepasst, können Untersuchungen eingeleitet werden, die bis zum Unterbruch der Datenbearbeitung oder zur Löschung der Daten führen können. Bei Verstössen gegen das nDSG ist mit Bussen von bis zu CHF 50‘000.- für Unternehmen und CHF 250‘000.- für Privatpersonen zu rechnen.
Zudem ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Mitarbeitenden über das neue Datenschutzgesetz schulen, da viele Mitarbeitende auf Personendaten zugreifen können und somit eine wichtige Rolle bei der Einhaltung des Datenschutzgesetzes und der Datenschutzrechte spielen.
Alle Unternehmen, die Personendaten verarbeiten, müssen sicherstellen, dass alle ihre Mitarbeitenden, die mit diesen Daten in Kontakt kommen, die Bedeutung und die Anforderungen des Datenschutzes verstehen und umsetzen. In Schulungen lernen Mitarbeitende, wie sie mit Personendaten sicher umgehen und diese schützen können, damit sie nicht versehentlich oder absichtlich in falsche Hände geraten. Damit tragen sie dazu bei, Datenschutzverletzungen zu reduzieren und das Risiko von Sanktionen und rechtlichen Konsequenzen zu vermindern.
Darüber hinaus können Mitarbeiterschulungen dazu beitragen, das Bewusstsein der Mitarbeitenden für die Wichtigkeit des Datenschutzes zu schärfen und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern in das Unternehmen zu stärken.
Insgesamt ist die Mitarbeiterschulung zum Datenschutz ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass ein Unternehmen sicher und verantwortungsvoll mit Personendaten umgeht.
Eine ganzheitliche Mitarbeiterschulung kann beispielsweise mittels E-Learning oder bestenfalls kombiniert in einer Kampagne durchgeführt werden.
Wir haben unser E-Learning zum Datenschutz sowie unser Kampagnenmaterial an das neue Schweizer Datenschutzgesetz angepasst. Nutzen Sie es jetzt, um Ihre Mitarbeitenden rechtzeitig für das neue DSG fit zu machen und so Gesetzesverstösse bei der Datenbearbeitung zu vermeiden.
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Weitere Informationen zum neuen Schweizer Datenschutzgesetz finden Sie auf der Seite des Bundes.
Quellen:
1: Haufe.de: DSGVO-Bußgeldsumme stieg im Jahr 2022 auf 1,6 Milliarden EUR (1.2.2023)
2: dsgvo-portal.de: Rückblick DSGVO-Bußgeldverfahren und Datenpannen 2022 (28.2.2023)
3: axa.ch: Neues Datenschutzgesetz: Was müssen Schweizer Unternehmen beachten? (4.3.2022)
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